Gasthof Müller Arras
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Kurzinfo
Hier befand sich der älteste Gasthof in Arras
Carl Friedrich Müller kaufte 1851 von der Gemeinde das Reiheschankrecht als ein Realrecht auf sein Grundstück. Drei Generationen betrieben hier die Gastwirtschaft, bis Richard Müller 1910 die volle Schankerlaubnis wieder verkaufte.
Detailinformationen
Aus der Geschichte des ältesten Gasthofs in Arras
Das frühe Schankwesen in Arras
Eine Schankerlaubnis gab es in Arras schon 1679. Erlaubt war dem jeweiligen Inhaber das Ausschenken von Bier und Branntwein sowohl an Fremde als auch Einheimische auszuschenken, Gäste zu „setzen“ sowie Musik und Tanz zu halten. Am 14. Februar 1824 wurde in Sachsen eine Verordung zum Reiheschank erlassen, die bestimmte, dass in Dörfern ohne Gasthof das Schankrecht reihum gehen sollte. Gegen das Verbot, ihre bisherige und seit langem bestehende Schankerlaubnis weiter ausüben zu dürfen, wehrte sich die Dorfgemeinde, da der Reiheschank ihnen das Abhalten von Musik- und Tanzveranstaltungen im eigenen Orte im bisherigen Ausmaße verwehren würde. Nur an bestimmten und wenigen Tagen im Jahr, war es dann noch erlaubt. Die Verordnung wurde durchgesetzt.
Das Müller’sche Gut in Arras – der erste Gasthof
1799 erwarb der aus dem zwischen Waldheim und Döbeln gelegenen Dorf Knobelsdorf stammende Johann Gottlieb Müller von seinem Schwiegervater Johann David Roppelt (Ruppelt) für 1.300 Meißnische Gulden in Arras dessen Dreiviertelhufengut.
1835 wiederum verkaufte der alte Johann Gottlieb Müller das Gut mit allem Inventar an seinen 24-jährigen einzigen Sohn Carl Friedrich für 2000 Thaler unter der Bedingung, seiner Schwester bis zu ihrer Verheiratung Unterkunft zu gewähren.
Im Jahre 1851 verkaufte die aus 26 Begüterten bestehende Altgemeinde Arras das ihr zustehende Reiheschankrecht für 300 Thaler an Carl Friedrich Müller zum alleinigen Betreiben des ersten Gasthofs im Ort.
Carl Friedrichs Sohn Karl Heinrich Müller war Wirt des Gasthofes, als er 1888 bei der Rochlitzer Amtshauptmannschaft ein Gesuch einreichte, Singspiele, Gesangs- und deklamatorische Vorträge, Schaustellungen von Personen und theatralische Vorstellungen veranstalten zu dürfen. Dem wurde unter baulichen Auflagen für den vorhandenen Saal stattgegeben. Auch 1902, als eine Besichtigung des Saales durch den Brandversicherungsinspektor stattfand, war Karl Heinrich noch als Gastwirt tätig.
Die Decken- und Wandmalereien im ehemaligen Saal, der heute durch die Familie Müller noch als Lagerraum genutzt wird, ist teilweise erhalten geblieben.
Der Konkurrenzkampf gegenüber Bemmanns Gasthof im gleichen Ort nahm mindestens seit Bestehen der Haltestelle an der 1893 eröffneten Eisenbahnlinie Waldheim-Rochlitz immer mehr zu.
Bemmanns Gasthof, genannt „Park Friedrichsruh“ lag zentraler und erhielt 1909 die Erlaubnis zur Abhaltung von Tanveranstaltungen, obwohl Richard Müller als Betreiber des Müllerschen Gasthofs Einspruch dagegen eingelegt hatte, da bisher nur ihm dieses Recht zustand.
1910 gab Gutsbesitzer Richard Osmar Müller schließlich die Gastwirtschaft auf. Er übertrug die mit seinem Grundstück verbundenen volle Gasthofsgerechtigkeit gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 2.000 Mark auf Carl Friedrich Bemmann.
Quellen Gasthof Müller Arras
- Staatsarchiv Leipzig, Bestand 20030 Amtshauptmannschaft Rochlitz, Nr. 2004
- Staatsarchiv Leipzig Bestand 20542 Rittergut Schweikershain, Nr. 591
- Staatsarchiv Dresden, Bestand 12613 Gerichtsbücher, Nr. 223 und 226 (Kaufverträge)
- Geringswalder Tageblatt (Ausgabe unbekannt, nach 1934) „Gaststätten in und um Geringswalde, Etwas vom früheren Brau- und Schankrecht.“ von K. Zimmer, Lauenhain.
- Gesetzessammlung für das Königreich Sachsen “Verordnung der Landesregierung, die Ausübung des sogenannten Reiheschankes auf dem Lande betreffend, vom 14ten Feburar 1824“
- Fotos von Glaskrug, Trinkglas, Wand- und Deckenmalerei: Fam. Müller/Woltmann Arras/Crossen