Zetteritzer Straße (Häuserbau)

Kurzinfo

Entlang dieser Straße stellte George Reinhard von Wallwitz als Besitzer des Rittergutes Gepülzig zwischen 1792 und 1796 Land zur Erbauung von sechs Häusern zur Verfügung. Dafür mussten auch Frondienste und Abgaben geleistet werden.

Detailinformationen

In den Gerichtsbüchern des Rochlitzer Amtes ist zu lesen, dass der Besitzer des Gepülziger Rittergutes George Reinhard von Wallwitz im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts sechs Grundstücke „auf dem sogenannten Weisbusch an der Zettritzer Fluhr“ verkaufte und die neuen Eigentümer darauf Häuser errichteten.

Folgende Landkäufe sind dokumentiert (beginnend im Norden an der Zetteritzer Flurgrenze, endend im Süden an der Landstraße nach Rochlitz bzw. Mittweida):

KaufdatumKäuferangegebener ZweckKaufsumme
30.08.1792Gottlieb RuppeltErbauung eines neuen Hauses25 Reichsthaler
16.05.1795Christian Gottlieb BuschmannErbauung eines neuen Hauses25 Reichsthaler
18.01.1796Johann Gottlieb SeyferthErbauung eines Hauses25 Reichsthaler
15.12.1794Johann Gottlieb GrunertErbauung eines Hauses25 Reichsthaler
03.09.1793Eva Rosina SchneiderErbauung eines Hauses25 Reichsthaler
22.05.1793Carl Friedrich SchweinitzErbauung eines neuen HausesSchenkung

Fünf der sechs bereits genannten neuen Grundstücksbesitzer hatten den gleichen Kaufpreis zu zahlen, nämlich 25 Reichsthaler.

Carl Friedrich Schweinitz bekam als Einziger das Land vom Gepülziger Rittergutsbesitzer George Reinhard von Wallwitz geschenkt. Schweinitz war seit 1758 Besitzer des „Gasthofs zum roten Hirsch“, auch „Winterschänke“ genannt. Am 28.10.1795 verkaufte er den Gasthof an Carl Ernst Pügner aus Wermsdorf.

Am gleichen Tag übergab er sein neu erbautes Haus am Weg nach Zetteritz per Kaufvertrag an seinen Sohn Christlieb Heinrich Schweinitz. Folgendes wurde unter anderem vereinbart:

„Der Vater als Verkäufer behält sich (…) auf seine Lebenszeit, oder aber so lange es ihm beliebet, die völlige Haus- und Wirthschaft vor, verspricht aber auch die Zinß und andere Lasten alleine zu tragen.

Ferner behält sich Verkäufer die Oberstube und Stubenkämmergen zu seinem alleinigen Gebrauch vor. Auch soll und muß ihm ein Raum auf dem Oberboden eingeräumt werden, wo er etwa seine Hausgeräthwirtschafts-Sachen hinräumen könnte; auch soll Verkäufern frei stehen, Sommers- und Winterszeit den Keller mit zu gebrauchen, und vor Hitze und Frost allda etwas aufzubehalten.“

Die Ansiedlung von Häuslern auf Gepülziger Flur war für den Grafen Georg(e) Reinhard Graf von Wallwitz (geb. 1726 in Schweikershain – verst. 1807 in Dresden) nicht ohne Eigennutz. Die Eigentümer der sechs neu erbauten Häuser verpflichteten sich zu folgenden Abgaben und Frondiensten:

  • sechs Thaler Erbzins (drei zu Walpurgis, drei zu Michaelis)
  • jährlich vier Stück Garn zu Hofe zu spinnen oder ersatzweise für jedes Stück fünf Groschen zu bezahlen
  • jährliche Verrichtung von vier Hoftagen, wobei die Art der Tätigkeit die Gerichtsherrschaft bestimmt, ohne Speisung und Beköstigung, zu halben oder ganzen Tagen oder für jeden Tag vier Groschen zu bezahlen
  • gewöhnliche Verrichtung des Kinder-Dienstzwangs

Quelle

Staatsarchiv Chemnitz, Bestand 12613 Gerichtsbücher Amt Rochlitz, Gepülzig, Nr. 233

Ausschnitt Meilenblatt 1799 (SLUB Dresden, Deutsche Fotothek, Sächsisches Meilenblatt, Berliner Exemplar, Blatt Nr. 121)
Gemälde Rittergut Gepülzig von Franz Schreyer 1915
Epitaph zu G.R. von Wallwitz in der Kirche Schweikershain, (Bild Matthias Pudollek)
Gemälde des George Reinhard Graf von Wallwitz 1726-1807 (Lizenz SBG gGmbh / CC-BY-NC-SA 4.0)
Luftbild 2008 (Thomas Wittke)
Luftbild Mai 2023 (Frank Ranft)