Die Mühle von Schweikershain

Kurzinfo

Mühle Schweikershain

Die auf Rittergutsboden erbaute Wassermühle mit zwei Mahlgängen und Schneidemühle wurde bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts von Eigentumsmüllern oder Pächtern betrieben. Das gemeindeeigene Gebäude wird heute unter anderem für Trauungen genutzt.

Detailinformationen

Die wechselseitige Beziehung zwischen Rittergut und Mühle Schweikershain

Die Mühle in Schweikershain wurde auf dem Grund und Boden des Rittergutes errichtet. Sie wurde durch ein Wasserrad angetrieben, hatte 2 Mahlgänge und eine Schneidemühle.

Der Mühlenbesitzer war nachweislich im 18. Jahrhundert, also bereits vor der Ablösung der Frondienste in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts, von allen herrschaftlichen Frohnen und Diensten befreit. Dem gegenüber standen jedoch Pflichten, die ebenso zu erfüllen waren.

Im Mühlenkaufvertrag vom 17. August 1781, steht zum Beispiel, dass Mahlmüller Johann Gottlieb Schwalbe „schuldig ist, ohne einigen Beitrag von der Gerichtsherrschaft das Flutbette und Brücke an dem Mühlenteiche in gutem und tüchtigem Stande, auch in baulichen Wesen zu erhalten, und wenn es nöthig ist, mit Rasen auszusetzen, und zu verrammeln, wozu die Gerichtsherrschaft das benöthigte Holz und Pfosten giebt, selbige, ohne des Müllers Zuthun anführen, und durch ihre Leute legen helfen läßt, dargegen der Müller das Holz hierzu beschläget, und die Pfosten ohne Entgeld schneidet und zurichtet.“

Im Kaufvertrag vom 20. Mail 1835 werden gegenüber dem Mühlenkäufer (zuvor bereits Pächter) Meister Johann Gottlieb Weiske folgende Bedingungen ergänzt:
“ … hierbei soll dem Müller nachgelassen sein, so hoch, als es sich thun läßt, jedoch ohne Schaden und Nachtheil der Herrschaft, den Teich aufzudämmen, und das Wasser bis auf den Boden bei dem Mahlgerinne abzumahlen, hingegen soll Käufer die herrschaftlichen Teiche mit fischen helfen, dafür er von jedem Teiche ein Gericht Speisefische erhält; was den Graseplan, welcher zu Mühle gehöret, angeblangt, so ist solcher mit Steinen richtig verraint und fängt sich bei der sogenannten Bauerwiese, unten bei der Bach an und gehet sodann an dem Bauerwege am Berge herauf bis an das dasige Feld, darnach an solchen bis und mit Ende des Krautgartens, dann an solchem fort und über den Teichdamm bis wieder an die Bach des Fluthbettes, wozu die Gräserei, so am Teichdamme wächßt, mit gehöret und die Bach vom Fluthbette bis an den Ort, wo der erste Rainstein stehet, dahin rainet, und sollches Alles die Rainung besagt; jedoch muß Käufer das Eingelenke und den gewöhnlichen Fahrweg am Felde und den Fahrweg bei der Mühle hinunter zum Keller des Ritterguts ohne Wiederrede leiden; es muß aber Käufern, wenn das Heu und Grummet von der Bauerwiese weggefahren wird, vorher gesagt werden, damit er seine Gräserei zuvor wegschaffen kann;
endlich wird auch Käufern und seinen Nachkommen vergönnt, zwei Kühe mit dem herrschaftlichen Viehe vortreiben zu dürfen, dafür er aber für jede Kuh jährlich 1 Taler Zins giebet;
desgleichen darf Käufer den Mehlhandel auch Tischler- und andere Arbeit ohne Zins und sonstige Abgaben treiben;
wenn er aber Branndtwein brennen oder schänken oder auf den Kauf backen will, soll ihm Beides erlaubt sein, doch muß er von Iedem, wenn er solches betreibt, der Herrschaft jährlich 1 Taler Zins entrichten;
es soll aber den Bauern von Hoyersdorf und Hilmsdorf zugelassen sein, wenn sie in dieser Mühle mahlen wollen, auf dem Viehwege zwischen dem Krautgarten ungehindert zu reiten und zu fahren…“

Im Inventarverzeichnis der Mühle zu Schweikershain vom 1. Juli 1890 wird das Mühlenwerk beschrieben: Wasserrad zum Betrieb von 2 Mahlgängen. Das Rad hatte einen Durchmesser von 5,1 m und war 85 cm breit und hatte 63 Schaufeln.

Der I. Mahlgang bestand aus französischen Mühlsteinen von 1 m Durchmesser, der II. Mahlgang aus einen neuböhmischen Läuferstein von 92 cm Durchmesser und einem Jansdorfer Bodenstein von gleicher Größe.

Im Pachtvertrag von 1910 wurde mit dem Mühlenpächter August Krause auf die Dauer von 6 Jahren unter anderem Folgendes festgelegt:

Reparaturkosten am Pachtobjekt übernahm der Verpachter, wenn sie im Einzelnen 30 Mark überstiegen. Das Mühlenwerk hatte der Müller allerdings auf eigene Kosten zu erhalten. Nur die Erneuerung der Wasserräder oder Wasserradwellen bezahlte der Verpachter voll.

Beim Mahlen und Schroten hatte der Mühlenbetreiber die Rittergutsherrschaft vor allen übrigen Kunden bevorzugt zu bedienen. Auch beim Backen sollte er nur gutes Brot erhalten.

Sollte der Mühlenbetrieb wegen absichtlichen Ablassenes des Mühlteiches durch den Rittergutsbesitzer zum Zwecke der Fischerei oder wegen größerer Reparaturarbeiten am Pachtobjekt länger als 14 Tage unterbrochen werden, kann der Müller die Reduzierung des Pachtgeldes verlangen.

Für jeden am Pachtobjekt entstandenen und selbstverschuldeten Feuerschaden haftet der Mühlenpächter mit seinem Vermögen.

Textquellen:

Staatsarchiv Leipzig, Bestand 20542 Rittergut Schweikershain, Nr. 2, Nr. 145

Staatsarchiv Leipzig, Bestand Gerichtsbücher 12613, Amtsgericht Waldheim, Nr. 163, Seite 546 ff.

Links:

Weitere Informationen finden sich in der Mühlendatenbank von Herrn Thomas Liebert aus Lunzenau unter http://www.ahnenforschung-liebert.de/pdf/muehlenlebenslaeufe.pdf. Diese basiert auf einer Recherche im Rahmen einer AB-Maßnahme in den Jahren 2000/2001 unter Leitung des Heimat- und Verkehrsvereins Rochlitzer Muldental e.V.

Informationen zur Schweikershainer Mühle in der Mühlendatenbank:

http://www.ahnenforschung-liebert.de/pdf/muehlen/muehlen_schweikershain_alte_muehle.pdf

Heiraten – Gemeinde Erlau

http://www.gemeindeerlau.de/index.php/standesamt2

Karte von Mühle und Rittergut (Meilenblatt 138 df_dk_0002138 SLUB Deutsche Fotothek)
Frontansicht der Mühle (vor 1850)
Schlussstein 1810 Meister Johann Gottlob Illgen
Frachtbrief einer Lieferung Weizenmehl an den Mühlenpächter Gustav Wolf 1894
Ausschnitt einer historischen Ansichtskarte der Mühle mit Teich
Rittergutsmühle Schweikershain auf einer Ansichtskarte um 1917
Mühle zu Schweikershain
Ausschnitt aus dem Geringswalder Wochenblatt vom 15.07.1924
Hertwig v. Nostitz-Wallwitz und Gerda von Hartmann vor der Mühle
Zeichnung über den Einbau eines Schornsteines und Instandsetzungsarbeiten 1937