Auenbruch hinter dem Schwarzen Teich Arras
Dieses Gebiet direkt an der Gemeindegrenze zu Arras mit etwa 0,7 ha ist ein offizielles Flächen-Naturdenkmal (Gebietsummer 162; siehe auch unter http://mittelsachsen-atlas.de/atlas/ Suchbegriff ‘Naturdenkmal’). Weitere Informationen finden sich auch unter diesem Link.
Schutzzweck nach § 21 Abs. 1 SächsNatSchG:
Nr. 2: Zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen
oder
Nr. 3: wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder landschaftstypischen Schönheit:
Spezieller Schutzzweck:
- Erhaltung des Auenbruchs mit Torfmoosbestand