Schutzgebiete am Hahnebach
Im Bereich des Hahnebaches zwischen Erlau und Frankenau gibt es insgesamt 5 separat ausgewiesene Flächenschutzgebiete, die teilweise direkt aneinandergrenzen:
- Renaturierter Teich Frankenau (1,5 ha / Nr. 151)
- Erlenbruch Pfarrbusch Frankenau (1,7 ha / Nr. 152)
- Nasswiese mit Bachlauf (0,4 ha / Nr. 153)
- Dathe Teich Frankenau (0,9 ha / Nr. 154)
- Schmalzwiese Frankenau (0,75 ha / Nr. 155)
Weiteres siehe auch unter http://mittelsachsen-atlas.de/atlas/ Suchbegriff ‚Naturdenkmal‘. Weitere Informationen finden sich über Verlinkungen in den Karteninformationen.
Schutzzweck nach § 21 Abs. 1 SächsNatSchG:
Nr. 2: Zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen
oder
Nr. 3: wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder landschaftstypischen Schönheit:
Spezielle Schutzzwecke:
- Erhaltung der Hochstaudenflur
- Schutz als Fortpflanzungs- und Nahrungshabitat für Amphibien und Libellen
- Erhaltung von Verlandungszonen
- Sicherung ehemaliger Teichflächen als Feuchtgebiete
- Sicherung von Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren
- Erhaltung als landschaftstypische Kennzeichen
- Erhaltung von Erlenbruchwald
- Erhaltung aus ökologischen Gründen